• Benjamin Thier
  • Dr. Petra Mork

Insolvenzverwaltung

Bereits zu Beginn der 1980er Jahre übernahm Axel Mork auf der Grundlage seiner Qualifikation als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer regelmäßig im Auftrage verschiedener Gerichte die Abwicklung von Konkursverfahren im östlichen Ruhrgebiet. Mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 und den mit der neuen Gesetzesgrundlage geschaffenen zusätzlichen Sanierungsmöglichkeiten einerseits sowie der Möglichkeit zur Entschuldung von Personen durch die Restschuldbefreiung andererseits gewann das mit Abschaffung der Konkursordnung nun als Insolvenzverfahren bezeichnete Verfahren zusätzliche Bedeutung. Seitdem ist unsere auf die Abwicklung von Insolvenzverfahren spezialisierte Abteilung kontinuierlich gewachsen, um ein Höchstmaß an Spezialisierung und Professionalität im Rahmen der Abwicklung der unseren Sozien anvertrauten Verfahren zu gewährleisten.

Frau Dr. Petra Mork wird als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht seit dem Jahr 2001 von verschiedenen Gerichten im Ruhrgebiet zur Insolvenzverwalterin bestellt. Heute wird die Insolvenzabteilung unserer Kanzlei von ihr gemeinsam mit Benjamin Thier geleitet, der im Jahr 2003 als Rechtsanwalt in unsere Sozietät eingetreten ist und ebenfalls zum Insolvenzverwalter bestellt wird.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich der Abwicklung von Insolvenzverfahren verfügt die Insolvenzabteilung in sämtlichen Kernbereichen über Mitarbeiter, die uns bereits seit den Anfangsjahren der Insolvenzordnung begleiten und unterstützen, darunter Rechtsanwälte, Diplom-Kaufleute, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Industrie- und Bürokaufleute, Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte und zertifizierte Insolvenzsachbearbeiter, die aufgrund ihrer exzellenten Ausbildung und ihrer Berufserfahrung eine zuverlässige Abwicklung der Insolvenzverfahren gewährleisten. Damit verfügt unsere Kanzlei über hinreichende eigene Kapazitäten zur Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen und zur Sanierung von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Durch die Vielzahl überschuldeter Privathaushalte hat sich die Abwicklung von Verbraucherinsolvenzverfahren zu einem weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit entwickelt.

Die Qualifizierung der in der Abteilung tätigen Rechtsanwälte erstreckt sich neben den klassischen Insolvenzthemen

  • Insolvenzgründe
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Insolvenzarbeitsrecht (Interessenausgleich, Sozialplan, Transfergesellschaften)
  • Insolvenzanfechtung
  • Aus- und Absonderungsrechte

auch auf die zahlreichen Randgebiete des Insolvenzrechts, insbesondere

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Dienst- und Werkvertragsrecht
  • Immobilienrecht