• Dr. Petra Mork
  • Hendrik Neumann

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung, auch Sequestration genannt, ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.

Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durchgeführt. Die Verwaltung aller Art von Immobilien wird hierbei auf einen Zwangsverwalter übertragen, dem es obliegt, die Mieten einzuziehen und die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung der Objekte zu sichern.

Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Mork wird seit 1998 von verschiedenen Amtsgerichten aus dem Ruhrgebiet regelmäßig zur Zwangsverwalterin bestellt. Sie verfügt über eine Zwangsverwaltungsabteilung, die alle Facetten eines Zwangsverwaltungsverfahrens abdeckt. Geleitet wird die Abteilung von Rechtsanwalt Hendrik Neumann, ihm zur Seite steht Rechtsanwalt Robert Hoffmann, der die einzelnen Sachbearbeiter in rechtlichen Fragen berät und als Prozessanwalt zur Verfügung steht. Spezialisierte Mitarbeiter der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft kümmern sich um die Vermietung und Verpachtung der Objekte, die Buchhaltung und den Forderungseinzug sowie die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen. Die zu verwaltenden Objekte sind sehr unterschiedlicher Natur, sie reichen von einfachen Stell- und Garagenplätzen bis zu Hotel- und Einkaufszentren von bis zu 25.000 Quadratmetern.

Dr. Petra Mork und Hendrik Neumann sind seit 2002 Mitglied des Bundesverbandes Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung mit Sitz in Bonn/Bad Godesberg, dessen Zweck die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen Zwangsverwaltungsrechts ist. Hendrik Neumann ist bundesweit für die Verleihung des Zertifikats „geprüfte Zwangsverwalterin/geprüfter Zwangsverwalter“ zuständig.