Der "Senior" der Praxis, der Steuerberater und vereidigte Buchprüfer Axel Mork, gründete die heutige Sozietät Axel Mork & Partner bereits im Jahre 1967 und ist seitdem erfolgreich als steuerlicher Berater von Unternehmen im Ruhrgebiet tätig.
Nach wie vor wird Herr Mork auch zusätzlich von verschiedenen Amtsgerichten mit der Übernahme von Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckungen betraut.
Seine langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter hat Herr Mork zwischenzeitlich in die bewährten Hände seiner Nachfolger gelegt.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Rechtsanwältin Dr. Petra Mork an der Ruhr-Universität Bochum; dort wurde ihr nach erfolgreicher Promotion im Jahr 1998 auch die Doktorwürde verliehen. Aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen Fachkunde und Praxiserfahrung im Insolvenzrecht ist sie seit 2003 auch berechtigt, den Titel Fachanwältin für Insolvenzrecht zu führen.
Frau Dr. Petra Mork wird von verschiedenen Amtsgerichten im Ruhrgebiet bereits seit dem Jahr 2001 zur Insolvenzverwalterin und Treuhänderin bestellt und hat im Rahmen dieser Tätigkeit zahlreiche Unternehmen restrukturiert und saniert, die heute wieder erfolgreich am Markt tätig sind. Darüber hinaus wird Frau Dr. Mork regelmäßig zur Zwangsverwalterin im Rahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung bestellt.
Steuerberater Hans-Harald Müller begann nach Abschluss seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten im Jahr 1988 seine berufliche Tätigkeit in der Sozietät Axel Mork & Partner in Dortmund. Im Jahre 1991 legte er die Bilanzbuchhalterprüfung vor der IHK zu Dortmund ab und bestand im Anschluss 1993 vor der Steuerberaterkammer Münster die Prüfung zum Steuerfachwirt.
Nach Ablegung der Steuerberaterprüfung im Jahre 1998 wurde Hans-Harald Müller vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Steuerberater bestellt und ist seitdem Partner der Sozietät. Mit seiner Berufserfahrung und dem durch ständige Fort- und Weiterbildung erlangten Fachwissen betreut Steuerberater Müller Mandanten unterschiedlichster Berufsgruppen und Gesellschaftsformen. Dabei liegt der Fokus seiner Tätigkeit stets auf der gestaltenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Nach einer handwerklichen Berufsausbildung absolvierte Rechtsanwalt Hendrik Neumann das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum und ist seit 1998 in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt insbesondere für das Arbeitsrecht sowie miet- und erbrechtliche Angelegenheiten zuständig. Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen Fachkunde und Praxiserfahrung im Arbeitsrecht ist er seit 2003 auch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Gemeinsam mit Frau Dr. Petra Mork leitet er die Zwangsverwaltungsabteilung in unserem Haus und ist dadurch ständig mit der Bearbeitung miet- und eigentumsrechtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilienvermögen befasst. Daneben wird Rechtsanwalt Neumann regelmäßig zum Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker bestellt. Unseren Mandanten steht Rechtsanwalt Neumann bei allen Fragen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Erbrecht als kompetenter Berater zur Seite.
Neben seiner besonderen Expertise im Insolvenzrecht, aufgrund der langjährigen Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung und als Insolvenzverwalter, verfügt Rechtsanwalt Thier über ein breit angelegtes Fachwissen in allen wirtschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen durch Studium der Rechtswissenschaften, der Volkswirtschaftslehre und der Steuerwissenschaften an der Universität Bielefeld und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Neben der Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung ist Rechtsanwalt Thier als Berater von Unternehmern zur Abwendung der Insolvenz und zur Restrukturierung von Unternehmen tätig und stellt seine Fachkompetenz sowohl als Berater als auch als Sachwalter im Rahmen von Eigenverwaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus berät er Gesellschafter und Unternehmer im Rahmen von Auseinandersetzungen und Nachfolgeregelungen und Geschäftsführer in haftungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren.