• Benjamin Thier
  • Hendrik Neumann
  • Hans-Harald Müller
  • Dr. Petra Mork
  • Axel Mork

Gläubigerinformationssystem GIS

zum Gläubigerinformationssystem — GIS

Zum Gläubigerinformationssystem — GIS

Entsprechend § 5 Abs. 5 InsO bieten wir verfahrensbeteiligten Insolvenzgläubigern, die eine Forderung angemeldet haben, die Möglichkeit, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte des Insolvenzverwalters, soweit diese nicht ausschließlich die Forderungen einzelner Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen in einem gängigen Dateiformat zu erhalten.

Für alle ab dem 17.07.2024 eröffneten Insolvenzverfahren erreichen Sie unser Gläubigerinformationssystem unter dem externen Link: Gläubigerinformationssystem.

Sie können sich auf dieser Seite zunächst als Benutzer registrieren und unter Verwendung der Ihnen zur Verfügung gestellten Anmeldedaten Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und alle gesetzlich vorgesehenen Gläubigerinformationen einsehen sowie die Ihnen zugänglichen Dokumente herunterladen.

Eine Kurzanleitung zur Verwendung des Gläubigerinformationssystems können Sie bei Bedarf bei dem Betreiber als PDF-Datei herunterladen: Kurzanleitung.

Wir weisen darauf hin, dass nichtöffentliche Verfahrensinformationen über das Gläubigerinformationssystem erst dann für Sie zur Verfügung stehen, wenn Ihre Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt wurde.

Für die ab dem 01.01.2021 und bis zum 16.07.2024 eröffneten Verfahren steht Ihnen weiterhin unser bisheriges Gläubigerinformationssystem zur Verfügung:
Die Übersendung erfolgt ausschließlich per Email an die von Ihnen mit der Forderungsanmeldung mitgeteilte Emailadresse. Sie haben die Möglichkeit die zur Verfügung stehenden Informationen mittels des nachfolgenden Formulars anzufordern. Bitte beachten Sie dabei, dass die Gläubigerbezeichnung exakt mit den Angaben in Ihrer Forderungsanmeldung übereinstimmen muss und eine Informationserteilung an Bevollmächtigte nur dann in Betracht kommt, wenn mit der Forderungsanmeldung eine entsprechende Originalvollmacht vorgelegt wurde.

Sollten Sie bislang keine Emailadresse für die Teilnahme am elektronischen Gläubigerinformationssystem angemeldet haben, ist es zunächst erforderlich, dass Sie uns schriftlich (per Brief oder Telefax) die zu verwendende Emailadresse mitteilen und der Übermittlung von Daten an diese Emailadresse zustimmen. Der Eintrag einer Emailadresse im obigen Formular, der lediglich zu Verarbeitungs- und Prüfungszwecken erforderlich ist, reicht insoweit nicht aus.

Wir weisen darauf hin, dass die über das elektronische Gläubigerinformationssystem gestellten Anfragen nach ihrer Verarbeitung vollständig gelöscht werden und eine Speicherung dieser Daten nicht erfolgt.