• Hendrik Neumann
  • Axel Mork

Nachlassregelungen

Unsere Abteilung für die Abwicklung von Nachlässen, geleitet von Axel Mork als vereidigter Buchprüfer und Steuerberater und Hendrik Neumann als Rechtsanwalt, hat sich auf die Übernahme und Abwicklung von Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften spezialisiert und kann auf eine langjährige Erfahrung zurück blicken.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft wird durch das Amtsgericht/Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und der Nachlass fürsorgebedürftig ist. Der Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und die Erben zu ermitteln.

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist ein auf Antrag durch das Amtsgericht/Nachlassgericht angeordnetes Verfahren mit dem Ziel, die Nachlassgläubiger zu befriedigen. Sie dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass dazu, das eigene Vermögen des Erben vom Nachlassvermögen zu trennen und bewirkt, dass die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt wird.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser angeordnete Verwaltung seines Vermögens mit dem Ziel, seine letztwilligen Anordnungen ausführen zu lassen, sei es die Erbauseinandersetzung unter den Erben zu betreiben oder den Nachlass zu verwalten.